

| Gutachten für Gerichte: Als vereidigter Sachverständiger stehe ich selbstverständlich den öffentlichen Gerichten als Gerichtsgutachter in meinem Sachgebiet zur Verfügung. Hier ist in Gutachten Stellung zu nehmen auf konkrete Fragen aus Beweisbeschlüssen des Gerichts in einem Zivilverfahren. In der Regel erteile ich eine verbindliche schriftliche Auskunft nach Aktenerhalt und Prüfung, ob ich in der Lage bin, das gewünschte Gutachten zu erstellen. Mein Angebot beinhaltet dann den Umfang, die voraussichtlichen Kosten und auch den notwendigen Zeitrahmen für das Gutachten.Teilweise erfolgt entweder vor oder nach der Formulierung eines Beweisbeschlusses mit dem/der Richter/In eine erste Abstimmung, ob ich grundsätzlich in der Lage bin, das gewünschte Gutachten zu erstellen. Ist dies der Fall, werden die Gerichtsakten übersandt. Auftraggeber ist das Gericht. | Parteigutachten für Anwälte Auf Bankrecht spezialisierten Rechtsanwälten
stehe ich als
zur Verfügung. Ich erstelle Gutachterliche Stellungnahmen, die auch als Parteigutachten bei Gerichtsverfahren eingeführt werden (können). Meine Beauftragung erfolgt entweder durch die eingeschalteten Rechtsanwälte oder im Auftrag von deren Mandanten direkt. Ich erstelle auf Anfragen ausschließlich individuelle schriftliche Angebote, die den Umfang der Kosten und den Zeitrahmen beinhalten. Bereits eine gutachterliche Vorprüfung kann Aufschluss darüber geben, ob der eingeschlagene Weg eine weitere, unter Umständen kostspielige und aufwendige Gutachterliche Stellungnahme erforderlich machen. Auftraggeber sind Rechtsanwälte oder deren Mandanten. |